Willkommen bei der MSH - Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein
 

 

 
 

Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte

 

Drehbuchförderung


Diesen Zuschuss verwenden wir für die Herstellung eines Drehbuchs. Ist mit der Entwicklung nur eine Autorin oder ein Autor befasst, so unterstützen wir mit höchstens 15.000 Euro. Sind mehrere Autoren beteiligt, wird im Regelfall ein Betrag von 30.000 Euro nicht überschritten.

Produktionsvorbereitung


Wir können mit bis zu 80% der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, meist jedoch nicht mehr als 50.000 Euro, bezuschussen. Der Betrag muss so weit wie möglich in Schleswig-Holstein verwendet werden.

Produktionsförderung


Die Förderung gewähren wir als Zuschuss, der in der Regel 50 % der kalkulierten Gesamtherstellungskosten nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass mindestens die bereitgestellten Mittel in Schleswig-Holstein verwendet werden.

Hörfunkförderung


Qualitativ, quantitativ und marktorientiert entwickelt unsere Unterstützung die Schleswig-Holsteinische Hörfunkkultur weiter. Der Zuschuss zur Herstellung von Hörfunkproduktionen sollte 80% der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten.
 

Aus- und Weiterbildung


Unsere Aus- und Fortbildungsförderung ist projektbezogen. Einrichtungen, die über professionelle, mindestens fünfjährige Erfahrung speziell im Bereich der rundfunkspezifischen Aus- und Fortbildung verfügen, sind förderungsfähig.
   
   


 
NEWSTICKER:


 

  MSH aktuell :

Auflösung der MSH GmbH zum 30.6.2007
 

 

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Aktuelle Pressemitteilung
"Gemeinsame Filmförderung Hamburg und Schleswig-Holstein"

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